Allgemeine Geschäftsbedingungen

Luisa Herrmann SEO & Webdesign, Meuschelstraße 13, 90408 Nürnberg

Stand: 24.09.2026


Hinweis zur Lesart. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) schließt die Auftragnehmerin nicht.


Abschnitt A. Allgemeine Regelungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen Luisa Herrmann, handelnd unter „Luisa Herrmann SEO & Webdesign“, Meuschelstraße 13, 90408 Nürnberg (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“) über Leistungen der Konzeption, Gestaltung, Entwicklung, Suchmaschinenoptimierung, Wartung und Betreuung von Websites sowie damit zusammenhängende Beratungs- und Gestaltungsleistungen.

(2) Die Angebote der Auftragnehmerin richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Annahme eines Angebots bestätigt der Auftraggeber, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Auftragnehmerin hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Auftragnehmerin in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(4) Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB. Die Auftragnehmerin übermittelt die jeweils gültige Fassung mit dem Angebot in Textform und archiviert sie.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsbestandteile und Rangfolge

(1) Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein als verbindlich bezeichnetes Angebot ist 14 Tage ab Zugang bindend. Danach bedarf es einer erneuten Bestätigung.

(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme bedarf der Textform (z. B. E-Mail, Formularbestätigung, elektronische Signatur). Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich. Der Aufforderung, mit der Leistungserbringung zu beginnen, kommt Annahmewirkung zu.

(3) Vertragsbestandteile sind, in dieser Rangfolge:

  1. individuelle Vereinbarungen in Textform,
  2. das Angebot einschließlich seiner Leistungsbeschreibung und Anlagen,
  3. eine etwaige Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Anlage AVV),
  4. diese AGB.

Bei Widersprüchen geht die jeweils höherrangige Regelung vor.

(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel. Der Vorrang der Individualabrede nach § 305b BGB bleibt unberührt.

§ 3 Preise und Umsatzsteuer

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Mit der vereinbarten Vergütung sind sämtliche Auslagen der Auftragnehmerin abgegolten, soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist.

(3) Kosten Dritter, insbesondere Hosting, Domains, kostenpflichtige Theme-, Plugin- und Schriftlizenzen, Bildlizenzen sowie Gebühren externer Dienste, trägt der Auftraggeber. Sie werden nur nach vorheriger Abstimmung von der Auftragnehmerin verauslagt und weiterberechnet.

(4) Leistungen nach Aufwand werden mit einem Stundensatz von 100,00 € netto abgerechnet, in Zeiteinheiten von angefangenen 15 Minuten (0,25 Stunden).

§ 4 Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnung

(1) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von zehn Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig, sofern in der Rechnung keine abweichende Frist genannt ist.

(2) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 € zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(3) Befindet sich der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist die Auftragnehmerin nach vorheriger Ankündigung in Textform und nach Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, ihre Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten. Insbesondere erfolgen die Veröffentlichung der Website (Livegang), die Übergabe von Zugangsdaten sowie die Einräumung der Nutzungsrechte nach § 15 erst nach vollständigem Zahlungseingang.

(4) Bleibt eine Zahlung nach bereits erfolgter Veröffentlichung der Website aus, ist die Auftragnehmerin nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer Frist von 14 Tagen berechtigt, die weitere Nutzung der von ihr erstellten Gestaltung zu untersagen und deren Entfernung zu verlangen. Die Rechteeinräumung nach § 15 Abs. 1 steht unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung.

(5) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in gängigen digitalen Formaten zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Videos, Tabellen, Corporate-Design-Vorgaben, Zugangsdaten zu Hosting, Domain und bestehenden Systemen sowie die für den Betrieb erforderlichen Rechtstexte (Impressum, Datenschutzerklärung, ggf. AGB).

(2) Der Auftraggeber benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson und erteilt angeforderte Freigaben und Rückmeldungen innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Anfrage, soweit im Angebot keine andere Frist vereinbart ist.

(3) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen von ihm bereitgestellten Materialien über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt und deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere für Fotos, Videos und Grafiken einschließlich der Einwilligungen abgebildeter Personen sowie für Texte, Logos und Marken.

(4) Der Auftraggeber prüft alle Angaben über seinen Betrieb, seine Leistungen, Preise, Qualifikationen und Erreichbarkeiten in den von der Auftragnehmerin erstellten Texten vor der Freigabe auf sachliche Richtigkeit. Die Auftragnehmerin kann diese Angaben nur auf Grundlage der Informationen des Auftraggebers wiedergeben.

(5) Die Mitwirkungshandlungen nach den Absätzen 1 bis 4 sind echte Vertragspflichten, soweit sie zur Erbringung der geschuldeten Leistung erforderlich sind.

§ 6 Ausbleibende Mitwirkung und Projektstillstand

(1) Erbringt der Auftraggeber eine nach § 5 erforderliche Mitwirkung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, verschieben sich vereinbarte Termine um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, für diese Dauer Kapazitäten freizuhalten.

(2) Eskalationsstufen.

a) Bleibt eine erforderliche Mitwirkung länger als vier Wochen aus, erinnert die Auftragnehmerin den Auftraggeber in Textform.

b) Bleibt die Mitwirkung danach weitere zwei Wochen aus, fordert die Auftragnehmerin den Auftraggeber in Textform zur Mitwirkung auf, setzt ihm hierfür eine Frist von mindestens 14 Tagen und weist ausdrücklich auf die Folgen dieses Paragrafen hin.

c) Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt das Projekt als ruhend (Projektstillstand). Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den bis dahin erbrachten, vertragsgemäßen Leistungsstand als Teilleistung abzurechnen (Abschlagszahlung, § 632a BGB) und die Bearbeitung bis zur Nachholung der Mitwirkung einzustellen.

(3) Wiederaufnahme. Nach einem Projektstillstand nimmt die Auftragnehmerin die Arbeiten nach Maßgabe ihrer freien Kapazitäten wieder auf, frühestens vier Wochen nach Anzeige des Auftraggebers in Textform. Den durch die Unterbrechung tatsächlich entstehenden Mehraufwand (insbesondere Wiedereinarbeitung, Neuplanung, Aktualisierung bereits erstellter Stände, Anpassung an zwischenzeitliche Software-Versionen) kann die Auftragnehmerin nach § 3 Abs. 4 nach Aufwand berechnen. Sie teilt dem Auftraggeber den voraussichtlichen Aufwand vor der Wiederaufnahme in Textform mit.

(4) Beendigung. Dauert der Projektstillstand länger als drei Monate an, ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Vertrag nach § 643 BGB zu kündigen. In diesem Fall stehen ihr die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen sowie der Ersatz der in der Vergütung nicht enthaltenen Auslagen zu (§ 645 Abs. 1 BGB). Der Auftraggeber erhält nach Zahlung den erreichten Leistungsstand. Die Nutzungsrechte nach § 15 gehen in entsprechendem Umfang über.

(5) Die gesetzlichen Rechte der Auftragnehmerin aus §§ 642, 643 und 645 BGB (Entschädigung bei unterlassener Mitwirkung, Kündigungsrecht nach Fristsetzung, Vergütung für erbrachte Leistungen) bleiben im Übrigen unberührt.

§ 7 Termine, Krankheit, höhere Gewalt

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und vollständiger Mitwirkung des Auftraggebers.

(2) Bei Krankheit oder sonstiger unverschuldeter Verhinderung der Auftragnehmerin verlängern sich vereinbarte Fristen um die Dauer der Verhinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber unverzüglich in Textform und nennt einen neuen voraussichtlichen Termin.

(3) Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse, Epidemien, Streiks, behördliche Anordnungen und großflächige Ausfälle von Telekommunikations- oder Hosting-Infrastruktur, befreien beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten. Dauert die Störung länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.

§ 8 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen, nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.

(2) Die Auftragnehmerin geht mit sämtlichen Zugangsdaten sorgfältig um und trifft angemessene Vorkehrungen gegen eine missbräuchliche Nutzung durch Dritte.

(3) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, dem allgemeinen Stand der Technik entsprechen oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

(4) Ist der Auftraggeber Angehöriger eines Berufs mit gesetzlicher Schweigepflicht (§ 203 StGB), verpflichtet sich die Auftragnehmerin auf Verlangen gesondert zur Geheimhaltung nach § 203 Abs. 4 StGB.

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

(2) Erhält die Auftragnehmerin im Rahmen der Vertragserfüllung Zugriff auf personenbezogene Daten, für die der Auftraggeber Verantwortlicher ist (z. B. Daten aus Kontaktformularen, Terminbuchungen, Newsletter-Listen), erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Die Parteien schließen hierzu vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, die dem Vertrag als Anlage beigefügt wird.

(3) Kommt der Auftraggeber dem Abschluss einer erforderlichen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht nach, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die betroffenen Leistungen bis zum Abschluss zurückzuhalten.

(4) Nach Abschluss des Projekts oder Beendigung eines Wartungsvertrages gibt die Auftragnehmerin auf Anforderung die in ihrem Besitz befindlichen Daten des Auftraggebers heraus und löscht ihre Kopien nach Maßgabe der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

§ 10 Rechtliche Verantwortung für die Website, Barrierefreiheit

(1) Der Auftraggeber ist als Betreiber der Website allein dafür verantwortlich, dass diese den für ihn geltenden rechtlichen Anforderungen entspricht. Dies betrifft insbesondere Impressumspflichten, Datenschutzerklärung und Cookie-Einwilligungen, Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr, medien-, wettbewerbs-, marken- und urheberrechtliche Vorgaben sowie berufsrechtliche Werbebeschränkungen.

(2) Die Auftragnehmerin schuldet keine rechtliche Prüfung der Website oder der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte. Sie kann den Auftraggeber auf ihr erkennbare rechtliche Themen hinweisen. Ein solcher Hinweis stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt die Prüfung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt nicht. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Rechtssicherheit von Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner und sonstigen Rechtstexten wird nicht übernommen. Deren Beschaffung und Inhalt obliegen dem Auftraggeber.

(3) Barrierefreiheit. Die Herstellung digitaler Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den zugehörigen Verordnungen ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs, sofern sie nicht im Angebot ausdrücklich und gesondert vereinbart ist. Ob der Auftraggeber den Anforderungen des BFSG unterliegt, prüft er eigenverantwortlich. Wird Barrierefreiheit vereinbart, bezieht sie sich ausschließlich auf den bei Abnahme übergebenen Stand. Für nachträglich vom Auftraggeber oder Dritten eingepflegte Inhalte und Funktionen übernimmt die Auftragnehmerin keine Verantwortung.

(4) Die Auftragnehmerin schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere wird keine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen, keine bestimmte Zahl von Besuchern, Anfragen oder Abschlüssen und keine bestimmte Sichtbarkeit in KI-gestützten Suchsystemen geschuldet. Suchmaschinenoptimierung ist eine Dienstleistung im Sinne des § 611 BGB.

§ 11 Freistellung

(1) Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf von ihm bereitgestellten Inhalten, Materialien, Daten oder verbindlichen Weisungen beruhen, und erstattet ihr die zur Rechtsverteidigung erforderlichen, angemessenen Kosten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Auftragnehmerin den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken hingewiesen hat und der Auftraggeber gleichwohl an der Verwendung oder seiner Weisung festgehalten hat. Die Freistellung entfällt, soweit die Auftragnehmerin die Rechtsverletzung erkannt und den Auftraggeber nicht darauf hingewiesen hat.

(2) Die Auftragnehmerin stellt den Auftraggeber von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer von der Auftragnehmerin zu vertretenden Verletzung von Rechten Dritter durch von ihr selbst erstellte oder beschaffte Gestaltungen und Inhalte beruhen, und erstattet ihm die zur Rechtsverteidigung erforderlichen, angemessenen Kosten. Für Komponenten Dritter nach § 15 Abs. 2 gilt dies nur, soweit die Auftragnehmerin die Lizenzbedingungen des Rechteinhabers schuldhaft nicht beachtet hat. Die Haftungsbeschränkungen des § 23 bleiben unberührt.

(3) Die freistellungsberechtigte Partei informiert die andere Partei unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und überlässt ihr die Führung der Auseinandersetzung, soweit zumutbar.


Abschnitt B. Website-Projekte

§ 12 Leistungsumfang, Korrekturschleifen, Zusatzleistungen

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem Angebot. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.

(2) Im Leistungsumfang sind zwei Korrekturschleifen auf den Designentwurf enthalten, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Änderungswünsche sind gesammelt, konkret und in Textform innerhalb von 14 Tagen ab Übersendung des jeweiligen Entwurfs mitzuteilen.

(3) Weitergehende Änderungswünsche, Änderungen nach erteilter Freigabe sowie Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden nach Aufwand gemäß § 3 Abs. 4 abgerechnet. Die Auftragnehmerin weist den Auftraggeber vor Ausführung in Textform darauf hin, dass es sich um eine kostenpflichtige Zusatzleistung handelt, und nennt den voraussichtlichen Aufwand. Ohne diesen Hinweis besteht kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung.

(4) Soweit keine konkreten Gestaltungsvorgaben vereinbart sind, besteht im Rahmen des Auftragszwecks Gestaltungsfreiheit der Auftragnehmerin.

(5) Hosting, Domainregistrierung und Internetzugang sind nicht Bestandteil des Vertrages. Die Auftragnehmerin unterstützt bei der Einrichtung. Die Vertragsverhältnisse kommen unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und den jeweiligen Anbietern zustande.

(6) Quell- und Arbeitsdateien. Geschuldet ist die lauffähige Website einschließlich der darin eingebundenen Dateien. Ein Anspruch auf Herausgabe offener Arbeits- und Quelldateien (z. B. Layout-, Design- oder Grafikdateien in bearbeitbaren Formaten) besteht nur, wenn dies im Angebot ausdrücklich vereinbart ist.

(7) Einsatz KI-gestützter Werkzeuge. Die Auftragnehmerin kann bei der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge einsetzen. Sie bleibt für die vertragsgemäße Beschaffenheit der Leistung verantwortlich und teilt dem Auftraggeber auf Verlangen mit, in welchem Umfang solche Werkzeuge eingesetzt wurden. Soweit einzelne Inhalte mangels persönlicher geistiger Schöpfung keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, kann die Auftragnehmerin daran keine ausschließlichen Nutzungsrechte einräumen. Sie räumt dem Auftraggeber insoweit die ihr zustehenden Rechte ein. § 15 Abs. 1 gilt im Übrigen unverändert.

§ 13 Zahlungsplan für Projekte

(1) Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung in folgenden Raten zu zahlen:

RateFälligkeitAnteil
1mit Auftragserteilung40 %
2mit Freigabe des Designentwurfs30 %
3vor Übergabe / Livegang30 %

(2) Die erste Rate dient der Reservierung des Produktionszeitraums sowie der Deckung der bis zur Designfreigabe anfallenden Vorleistungen (Kick-off, Recherche, Konzeption, Entwurf). Sie wird auf die Gesamtvergütung angerechnet. Die Auftragnehmerin beginnt mit den Arbeiten nach Eingang der ersten Rate.

(3) Gilt der Designentwurf nach § 14 Abs. 2 als freigegeben, wird die zweite Rate ebenso fällig wie bei ausdrücklicher Freigabe.

(4) Die Veröffentlichung der Website, die Übergabe von Zugangsdaten und die Einräumung der Nutzungsrechte nach § 15 erfolgen erst nach vollständigem Zahlungseingang.

(5) Bleibt eine erforderliche Mitwirkung des Auftraggebers aus, gilt ergänzend § 6.

§ 14 Freigabe des Designentwurfs, Abnahme

(1) Der Designentwurf wird dem Auftraggeber in Textform zur Freigabe übermittelt.

(2) Der Designentwurf gilt als freigegeben, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übersendung konkrete Änderungswünsche im Rahmen der nach § 12 Abs. 2 verbleibenden Korrekturschleifen in Textform mitteilt. Die Fiktion tritt nur ein, wenn die Auftragnehmerin bei der Übersendung ausdrücklich in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen und den Auftraggeber nach Ablauf von sieben Tagen ein weiteres Mal in Textform erinnert hat.

(3) Nach Fertigstellung fordert die Auftragnehmerin den Auftraggeber in Textform zur Abnahme auf. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, wenn die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

(4) Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Abnahmeaufforderung ab, ohne mindestens einen konkreten Mangel in Textform zu benennen, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Die Auftragnehmerin weist den Auftraggeber in der Abnahmeaufforderung ausdrücklich in Textform auf diese Rechtsfolge hin.

(5) Verlangt der Auftraggeber die Veröffentlichung der Website, liegt darin die Abnahme. Wird die Website im Übrigen mit Zustimmung des Auftraggebers produktiv genutzt, gilt dies als widerlegliches Indiz für die Abnahme.

(6) Umfasst das Projekt abgrenzbare Leistungsteile (z. B. Branding, Designkonzept, technische Umsetzung, Textarbeit), können diese gesondert abgenommen werden (Teilabnahme). Die Absätze 3 bis 5 gelten entsprechend.

(7) Innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe kann der Auftraggeber kostenfrei Rückfragen zu Funktion und Bedienung der Website stellen. Weitergehende Änderungswünsche sind kostenpflichtig und bedürfen eines gesonderten Angebots. Mängelrechte nach § 22 bleiben hiervon unberührt.

§ 15 Nutzungsrechte

(1) Aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung überträgt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber die ausschließlichen, räumlich und zeitlich unbeschränkten, übertragbaren und unterlizenzierbaren Nutzungsrechte an den für ihn erstellten Gestaltungen und Werken. Der Auftraggeber ist danach insbesondere berechtigt, die Leistung öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten, zu erweitern, zu kürzen, unter anderen Domains zu verwenden sowie in Print- und Bewegtbildmedien zu Werbezwecken einzusetzen. Die Rechteeinräumung wirkt exklusiv auch gegenüber der Auftragnehmerin. § 16 bleibt unberührt.

(2) Ausgenommen von Absatz 1 sind Komponenten Dritter, insbesondere Content-Management-Systeme, Themes, Plugins, Schriften, Stockfotos, Icons, Videos und Bibliotheken. Für diese gelten ausschließlich die Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber. Die Auftragnehmerin kann daran keine weitergehenden Rechte einräumen, als sie selbst innehat. Der Auftraggeber ist für den Fortbestand der erforderlichen Lizenzen ab Übergabe selbst verantwortlich.

(3) Ebenfalls ausgenommen sind allgemeine Arbeitsmittel der Auftragnehmerin, etwa selbst entwickelte Vorlagen, Bausteine, Skripte und Werkzeuge, die nicht spezifisch für den Auftraggeber erstellt wurden. Der Auftraggeber erhält daran ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht im Rahmen der erstellten Website.

(4) Entwürfe, Konzepte und Zwischenstände, die nicht zur Ausführung gelangt sind, verbleiben bei der Auftragnehmerin.

(5) Die Auftragnehmerin wird gegenüber dem Auftraggeber keinen Entstellungsschutz geltend machen, es sei denn, es liegt ein grober Verstoß gegen ihre urheberrechtlichen Persönlichkeitsinteressen vor. In diesem Fall kann sie verlangen, im Zusammenhang mit der veränderten Website nicht mehr genannt zu werden. Der Auftraggeber setzt dies innerhalb von 14 Tagen um.

(6) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte hinzuzuziehen. Für deren Leistungen haftet sie wie für eigenes Handeln.

(7) Nach Übergabe ist der Auftraggeber für Pflege, Aktualisierung und Sicherung der Website selbst verantwortlich, soweit nicht ein Wartungsvertrag nach Abschnitt C besteht.

§ 16 Urhebervermerk, Verlinkung und Referenznennung

(1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, im Fußbereich (Footer) der erstellten Website einen dezenten Urhebervermerk in der Form „Webdesign: Luisa Herrmann“ nebst Verlinkung auf ihre Website anzubringen (§ 13 UrhG). Der Vermerk wird so gestaltet, dass er das Erscheinungsbild und die Funktion der Website nicht wesentlich beeinträchtigt.

(2) Der Auftraggeber wird den Vermerk belassen, solange er die von der Auftragnehmerin erstellte Gestaltung im Wesentlichen unverändert nutzt. Das Bearbeitungsrecht nach § 15 Abs. 1 bleibt im Übrigen unberührt. In den Fällen des § 15 Abs. 5 entfällt die Nennung. Auf diese Regelung wird im Angebot gesondert hingewiesen.

(3) Sollte Absatz 2 Satz 1 unwirksam sein, bleibt das Recht der Auftragnehmerin nach Absatz 1 hiervon unberührt.

(4) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, das abgeschlossene Projekt einschließlich Abbildungen unter Nennung des Auftraggebers in ihrem Portfolio, auf ihrer Website, in sozialen Netzwerken und in Präsentationen als Referenz zu zeigen und zu beschreiben. Dasselbe gilt für von ihr eingesetzte Dritte im Sinne des § 15 Abs. 6. Der Auftraggeber kann dem aus wichtigem Grund in Textform widersprechen.

§ 17 Kündigung von Projektverträgen

(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Abnahme jederzeit kündigen (§ 648 BGB). In diesem Fall behält die Auftragnehmerin den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Sie muss sich anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass der Auftragnehmerin 10 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden Vergütung zustehen. Beiden Parteien bleibt der Nachweis eines höheren oder geringeren Betrages vorbehalten.

(2) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Auftragnehmerin insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung länger als 30 Tage in Verzug ist, seine Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung nach § 6 Abs. 2 nachhaltig verletzt oder rechtswidrige Inhalte einstellen lässt. Für den Auftraggeber liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn die Auftragnehmerin einen verbindlichen Termin trotz angemessener Nachfrist nicht einhält oder ihre Pflichten grob verletzt.

(3) Bei Kündigung aus wichtigem Grund durch den Auftraggeber, den die Auftragnehmerin zu vertreten hat, werden die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig entsprechend dem Projektfortschritt abgerechnet. Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber den erreichten Leistungsstand. Die Nutzungsrechte nach § 15 gehen in entsprechendem Umfang über.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform.


Abschnitt C. Wartung und Betreuung

§ 18 Gegenstand und Leistungsumfang

(1) Gegenstand eines Wartungsvertrages ist die technische Wartung und, soweit vereinbart, die inhaltliche Pflege der im Angebot bezeichneten Website. Hosting, Domainverwaltung und Internetzugang sind nicht Gegenstand des Vertrages.

(2) Die technische Wartung umfasst, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist:

a) Aktualisierungen von Content-Management-System, Theme und Plugins nach Erscheinen neuer Versionen sowie anschließende Prüfung von Funktion und Darstellung;

b) Datensicherung in dem im Angebot genannten Intervall. Backups werden mindestens 31 Tage aufbewahrt;

c) Sicherheitsprüfung der Website auf Schadsoftware im vereinbarten Intervall;

d) Störungsbeseitigung. Tritt eine Funktionsstörung der Website auf, stellt die Auftragnehmerin die Funktionsfähigkeit so schnell wie möglich wieder her. Die Reaktion erfolgt an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz der Auftragnehmerin) in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Enthalten sind bis zu 20 Minuten Arbeitsaufwand je Störungsfall. Darüber hinausgehender Aufwand wird nach § 3 Abs. 4 abgerechnet. Eine Wiederherstellung innerhalb einer bestimmten Frist wird nicht geschuldet.

(3) Die inhaltliche Pflege umfasst das im Angebot genannte monatliche Zeitkontingent für das Einfügen, Ändern oder Löschen vom Auftraggeber bereitgestellter Inhalte. Nicht genutztes Kontingent kann in den jeweils folgenden Kalendermonat übertragen werden und verfällt danach. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen.

(4) Nicht enthalten sind insbesondere: die Erstellung neuer Unterseiten, Redesigns und Layoutänderungen, umfangreiche Text-, Grafik- oder Fotoarbeiten, Migrationen, Suchmaschinenoptimierung über die laufende Pflege hinaus, die Betreuung von Drittanbieter-Diensten (z. B. Online-Terminbuchung, Shop-Systeme, Zahlungsdienstleister) sowie die Bereinigung nach Angriffen Dritter oder nach Eingriffen des Auftraggebers oder von ihm beauftragter Dritter. Solche Leistungen werden nach vorheriger Abstimmung gemäß § 3 Abs. 4 nach Aufwand abgerechnet. Die Bereinigung nach einem Angriff Dritter ist enthalten, soweit der Angriff auf einer von der Auftragnehmerin zu vertretenden Verletzung ihrer Wartungspflichten nach Absatz 2 beruht.

(5) Für Störungen, deren Ursache außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin liegt, insbesondere Ausfälle des Hosting-Providers, von Drittanbieter-Diensten oder allgemeine Störungen des Internets, ist die Auftragnehmerin nicht verantwortlich. Sie unterstützt den Auftraggeber auf Wunsch bei der Klärung gegenüber Dritten. Dieser Aufwand wird nach § 3 Abs. 4 abgerechnet.

§ 19 Mitwirkung bei Wartungsverträgen

(1) Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin für die Vertragslaufzeit einen funktionsfähigen Administrator-Zugang zur Website zur Verfügung und sorgt bei Ausfall unverzüglich für Abhilfe.

(2) Der Auftraggeber stimmt der Installation der zur Wartung und zentralen Verwaltung erforderlichen Plugins zu.

(3) Muss infolge eines Datenverlusts oder Fehlerfalls ein Backup eingespielt werden, räumt der Auftraggeber die erforderlichen Zugriffsrechte auf Webspace und Datenbank ein (z. B. Hosting-Panel, FTP/SFTP, Datenbankverwaltung).

(4) Nimmt der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter selbst Änderungen an der technischen Konfiguration der Website vor, hat er die Auftragnehmerin unverzüglich zu informieren. Für hierdurch verursachte Störungen haftet die Auftragnehmerin nicht.

§ 20 Vergütung und Preisanpassung bei Wartungsverträgen

(1) Die Pauschalvergütung wird, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, halbjährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Beginnt oder endet der Vertrag innerhalb eines Abrechnungszeitraums, wird dieser anteilig je angefangenem Kalendermonat berechnet.

(2) Leistungen nach Aufwand werden monatlich nachträglich abgerechnet.

(3) Die Auftragnehmerin kann die Pauschalvergütung und den Stundensatz anpassen, wenn sich ihre für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten (insbesondere Lizenz- und Werkzeugkosten, Kosten für Backup- und Sicherheitsdienste sowie das allgemeine Lohn- und Preisniveau) seit Vertragsschluss oder seit der letzten Anpassung verändert haben. Die Anpassung darf die Kostenentwicklung nicht übersteigen, erfolgt höchstens einmal je Kalenderjahr und wird mit einer Frist von drei Monaten in Textform zum Beginn eines neuen Verlängerungszeitraums angekündigt. Sinken die Kosten, senkt die Auftragnehmerin die Vergütung in gleicher Weise. Im Fall einer Erhöhung steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu. Hierauf weist die Auftragnehmerin in der Ankündigung hin.

§ 21 Laufzeit und Kündigung von Wartungsverträgen

(1) Der Vertrag beginnt zu dem im Angebot genannten Zeitpunkt und läuft zunächst bis zum Ende der dort vereinbarten Erstlaufzeit.

(2) Der Vertrag verlängert sich anschließend jeweils um sechs Monate, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Voraus gezahlte Vergütung wird für volle, nicht mehr in Anspruch genommene Kalendermonate anteilig erstattet.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).

(5) Nach Vertragsende übergibt die Auftragnehmerin auf Anforderung die in ihrem Besitz befindlichen Zugangsdaten und das jüngste Backup und entfernt ihre Zugänge.


Abschnitt D. Gewährleistung, Haftung, Schlussbestimmungen

§ 22 Mängel und Gewährleistung

(1) Für Mängel haftet die Auftragnehmerin nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.

(2) Mängel sind konkret und nachvollziehbar in Textform anzuzeigen, soweit möglich unter Angabe der für die Reproduktion erforderlichen Informationen (verwendeter Browser, Endgerät, betroffene Seite, Screenshot).

(3) Der Auftraggeber soll die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe untersuchen und offensichtliche Mängel anzeigen. Unterbleibt die Anzeige, kann die Auftragnehmerin einen ihr hierdurch entstandenen Mehraufwand geltend machen. Die gesetzlichen Mängelrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

(4) Die Auftragnehmerin beseitigt Mängel nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Rechte zu (§ 636 BGB).

(5) Kein Mangel liegt vor bei Beeinträchtigungen, die nachweislich auf Änderungen durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte, auf unsachgemäßer Bedienung, auf dem Ausfall oder der Änderung von Diensten Dritter oder auf Angriffen Dritter beruhen. Bei Angriffen Dritter gilt dies nicht, soweit der Angriff durch einen von der Auftragnehmerin zu vertretenden Mangel ermöglicht wurde. Ebenfalls kein Mangel sind geringfügige Abweichungen der Darstellung zwischen unterschiedlichen Browsern, Browserversionen, Betriebssystemen und Endgeräten sowie Farbabweichungen zwischen Bildschirm- und Druckdarstellung. Mängel, die bereits bei Abnahme angelegt waren und sich erst später zeigen, bleiben Mängel.

§ 23 Haftung

(1) Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt

a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

c) nach dem Produkthaftungsgesetz,

d) im Umfang einer von ihr übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer der Auftragnehmerin. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist damit nicht verbunden.

(5) Datenverlust. Bei Verlust von Daten haftet die Auftragnehmerin nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Besteht ein Wartungsvertrag nach Abschnitt C, tritt an dessen Stelle die dort vereinbarte Datensicherung. Der Auftraggeber ist außerhalb eines Wartungsvertrages selbst zur regelmäßigen Datensicherung verpflichtet. Absatz 1 bleibt unberührt.

§ 24 Verjährung

(1) Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(2) Absatz 1 gilt nicht für Ansprüche in den Fällen des § 23 Abs. 1, für Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel, für Ansprüche wegen Rechtsmängeln sowie für den Freistellungsanspruch aus § 11 Abs. 2. Insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

§ 25 Änderungen dieser AGB

(1) Bei Dauerschuldverhältnissen (Abschnitt C) ist die Auftragnehmerin berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit die Änderung durch Änderungen der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der technischen Gegebenheiten veranlasst ist und den Auftraggeber nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen des Leistungsumfangs oder der Vergütung sind hiervon nicht erfasst. Hierfür gilt § 20.

(2) Die Auftragnehmerin teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und weist auf das Kündigungsrecht nach Absatz 3 hin.

(3) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Widerspricht er der Änderung in Textform, ohne zu kündigen, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode fortgesetzt. Die Auftragnehmerin kann den Vertrag in diesem Fall zum Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen.

(4) Für bereits geschlossene Projektverträge (Abschnitt B) gilt stets die bei Vertragsschluss übermittelte Fassung.

§ 26 Schlussbestimmungen

(1) Sämtliche Erklärungen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses können in Textform (z. B. E-Mail) abgegeben werden. Eine strengere Form wird nicht verlangt.

(2) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte bedarf der Zustimmung der anderen Partei in Textform. Die Zustimmung darf nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden. Die Übertragbarkeit der nach § 15 eingeräumten Nutzungsrechte bleibt hiervon unberührt.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis Nürnberg. Die Auftragnehmerin ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

(5) Die Auftragnehmerin ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.